Die allg. Geschäftsbedingungen finden Sie auch hier als PDF-Datei zum Download.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Dienstleistungen der Firma Decibel Events Veranstaltungstechnik GbR
(Verleih von Ton- und Lichttechnik, Personaleinsatz, techn. Veranstaltungsorganisation und -Support, Konzeptentwicklung etc.)

1. Gültigkeit

Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen die AGB. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

2. Vertragsabschluss

2.1 – Durch Unterzeichnung des Kostenvoranschlags (ergo des Vertrages) erklären Sie sich mit den AGB einverstanden und verpflichten sich, das unterbreitete Angebot zu dem vermerkten Zeitpunkt/Zeitraum in Anspruch zu nehmen und den daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. (Gültig ist das/der jeweils letzte von Decibel Events Veranstaltungstechnik GbR gegengezeichnete Angebot/Vertrag).

2.2 – Ein Angebot ist stets nur 14 Tage gültig. Wird es in dieser Frist nicht von beiden Parteien unterzeichnet oder verlängert, verfällt das Angebot und jede damit in Verbindung stehende Terminabsprache.

2.3 – Erteilte Aufträge, auch mittels Telefon, Fax oder per E-Mail, sind für den Auftraggeber verbindlich, für Decibel Events Veranstaltungstechnik GbR (im Nachfolgenden „Decibel Events“) jedoch erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch einen Mitarbeiter.

2.4 – Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag. Werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führt Decibel Events diese nur aus, wenn unser Mitarbeiter sie ebenfalls bestätigt. Des Weiteren ist Decibel Events ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

3. Vertragsrücktritt

3.1 – Sollten zwischen Vertragsrücktritt und Veranstaltungs-/Lieferdatum weniger als 30 Tage liegen, so wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens fällig. Bei weniger als 14 Tagen beträgt die Stornierungsgebühr 25 %, bei weniger als 48 Stunden 50 % vom jeweiligen Auftragsvolumen. Sind unsere Mitarbeiter bereits vor Ort, wird der volle Betrag fällig, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

3.2 – Sollte der Auftraggeber eine identische Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt (max. 3 Monate nach ursprünglichem Veranstaltungs-/Lieferdatum) in Anspruch nehmen, wird die Stornierungsgebühr erstattet.

4. Zahlung

4.1 – Alle Beträge, ausgenommen Pauschalen und Stundenlöhne für Veranstaltungspersonal, gelten pro Tag (24 h) und ab Lager. Eventuelle Nebenkosten berechnet Decibel Events zum Zeitpunkt der Bestellung gesondert. Zahlungsverpflichtungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungs-/ Lieferdatum nachzukommen. Bei längeren Zahlungsverzögerungen behält Decibel Events sich vor, Mahngebühren und einen Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben (laut BGB § 288 (1) S.2 nF).

4.2 – Erstaufträge und Beträge unter € 100,-  sind sofort in Bar zur Zahlung fällig. Schecks werden nicht angenommen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert! Zugesagte Skonti werden nur bei Einhaltung des Zahlungstermins gewährt.

5. Lieferung / Abholung

5.1 – Eine Vereinbarung von Paketpreisen ist möglich, ansonsten gilt 4.1. Sollte eine Lieferung gewünscht werden, entstehen weitere Kosten, die unseren Preislisten entnommen werden können. Wird das Material selbst abgeholt, so ist der Auftraggeber ab Lagergebäude für dieses verantwortlich und haftbar im Sinne von Artikel 8.

5.2 – Der Auftragszeitraum beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung  am Lagerort zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Auftragsdauer. Die Auftragssumme wird auch dann fällig, wenn im Auftrag gelistete Geräte nicht im Einsatz oder nur in Bereitschaft waren.

5.3 – Decibel Events ist verpflichtet, die im Auftrag gelisteten Geräte vor der Ausgabe auf Funktion zu prüfen. Der Auftraggeber bestätigt mit der Entgegennahme den ordnungsgemäßen Zustand.

5.4 – Sollte bei vereinbarter Lieferung durch Decibel Events ein Eintreffen der Mitarbeiter aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder persönlicher Härtefälle nicht oder nur verspätet möglich sein, wird Decibel Events ausdrücklich von jeglicher Haftung befreit. Diese Befreiung trifft bei höherer Gewalt ebenfalls den Auftraggeber.

6. Rückgabe

6.1 – Die Rückgabe hat zum/am vereinbarten Zeitpunkt/Tag zu erfolgen. Bei einer Verzögerung von mehr als 24 Stunden kann Decibel Events erneut die volle Tagesmiete für jeden Verzugstag erheben, falls vom Auftraggeber nicht rechtsgültig nachgewiesen werden kann, dass er die Geräte nur im vereinbarten Zeitraum genutzt hat. Andernfalls werden gesetzlich gültige Verzugszinsen berechnet. Entsteht Decibel Events durch die verspätete Rückgabe nachweislich Schaden, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.

6.2 – Nach der Rückgabe werden die Geräte sofort eingehend auf Schäden geprüft und diese ggf. schriftlich dokumentiert. Bei Abholung der Geräte am Veranstaltungsort behält Decibel Events sich ausdrücklich vor, die Geräte am Lagerort eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3-5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

7. Kaution

7.1 – Wir behalten uns vor, bei größeren Mietvolumen, ohne dass unser Personal während der Veranstaltung vor Ort ist, eine Kaution zu erheben. Diese ist dann bei der Abholung/Lieferung zu hinterlegen. Die Kaution wird in voller Höhe zurückerstattet, sobald das Material von unseren Mitarbeitern geprüft wurde. Dies kann unter Umständen 3 bis 5 Werktage in Anspruch nehmen.

8. Haftung

8.1 – Decibel Events haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, es sei denn, diese wurden nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht. Eine Haftung für Vermögensschäden beim Veranstalter, Auftraggeber oder dritten Personen ist generell ausgeschlossen. Decibel Events übernimmt keinerlei Verantwortung für durch Planung oder Promotion entstandene wirtschaftliche Schäden. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an Decibel Events sind auch ausgeschlossen, wenn durch Ausfall eines unserer Geräte die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Siehe hierzu Artikel 9.

8.2 – Für Schäden an Geräten von Decibel Events haftet der Auftraggeber, es sei denn, diese wurden von unseren Mitarbeitern selbst verursacht oder es besteht ein zusätzlich abzuschließender Versicherungsschutz. Auch für durch Dritte verursachte Schäden an dem Eigentum von Decibel Events, die nicht oder nicht mehr zurückverfolgt werden können, haftet zunächst der Auftraggeber. Für durch Wettereinflüsse hervorgerufene Schäden hat bei ungenügender Absicherung ebenfalls der Auftraggeber zu haften.

9. Defekte Geräte

9.1 – Bei Ausfall eines Geräts hat der Auftraggeber uns dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das betreffende Gerät instand zu setzen oder auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.

9.2 – Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es von Decibel Events nicht ersetzt werden kann. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Auftraggeber keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber uns benötigte Zeit oder Gelegenheit verweigert, Mängel zu beseitigen oder  wenn sich herausstellt, dass der Ausfall der Mietgeräte auf Überlastung (z.B. Blitz- oder Induktionsschlag), einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung oder auf unsachgemäße Eingriffe vom Auftraggeber oder von Dritten zurückzuführen ist. In letzteren Fällen greift Artikel 8.2.

9.3 – Für ein Nichtfunktionieren unserer Geräte nach Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Auftraggebers haften wir unter keinen Umständen. Decibel Events behält sich im Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten zu berechnen. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an den Geräten von Decibel Events sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Auftraggeber die Reparaturkosten in voller Höhe.

10. Auskunftspflicht / Sicherung der Interessen

10.1 – Der Auftraggeber ist verpflichtet, über den/die Veranstaltungsort, -zweck und -größe genauestens und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, unsere Geräte vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und uns sofort telefonisch zu unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten.

10.2 – Der Auftraggeber ist verpflichtet, das entliehene Material ordnungsgemäß zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.  Geräte sind in Abwesenheit unserer Mitarbeiter nur von qualifizierten Personen zu transportieren, aufzubauen und zu bedienen.

10.3 – Entstehende Kosten durch Interventionsmaßnahmen zum Schutz der Eigentums-/Besitzrechte von Decibel Events trägt vorerst der Auftraggeber. Das gleiche gilt für Schäden, die uns durch Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Auftraggeber entstehen.

11. Eigentums-/Besitzrechte

11.1 – Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an den Mietgeräten von Decibel Events. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt! Auch eine Weitervermietung unserer Geräte ist nicht gestattet. Einbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Auftraggeber nicht zu! Bei Verlust/Diebstahl unserer Geräte oder anderem Material haftet der Auftraggeber mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungs- wertes.

12. Verweigerung der Leistung

12.1 – Unseren Betriebs- und Sicherheitsanweisungen ist Folge zu leisten. Decibel Events behält sich vor, die Leistung bei Gefährdung unserer Geräte, unserer Mitarbeiter oder Dritter zu verweigern bzw. abzubrechen.

12.2 – Verfassungswidriges oder gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten, so wie rechtsradikale Veranstaltungskonzepte können Grund für eine Verweigerung von vereinbarten Leistungen sein. Dies gilt ebenfalls bei unwahren Angaben über Veranstaltungsort, -zweck und -größe.

12.3 – In den Fällen 12.1 und 12.2 werden 75% des Auftragsvolumens fällig, sofern die Leistung vor Übergabe bzw. Veranstaltungstermin verweigert wird. Ab diesem Zeitpunkt wird die volle im Kostenvoranschlag vereinbarte Summe fällig.

13. Sonstige Verpflichtungen

13.1 – Der Auftraggeber gilt als Veranstalter und hat seinen Pflichten als solcher (Genehmigungen, GEMA, Ausschanklizenz, etc.) nachzukommen. Bei Promotionaktionen (Flyerverteilung, etc.) ist es ebenfalls, sofern nicht anders vereinbart, Pflicht des Auftraggebers, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Decibel Events übernimmt keinerlei Haftung, falls dieses nicht ausreichend geschehen sein sollte. Ferner sind daraus resultierende Bußgelder vom Auftraggeber zu zahlen.

14. Datenschutz

14.1 – Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich  behandelt.

14.2 – Decibel Events behält sich vor, während Veranstaltungen entstandenes Bildmaterial in Übereinstimmung mit dem Urheberrecht zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.

14.3 – Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber unbeteiligten Dritten.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allg. Geschäftsbedingungen oder weiteren, gesonderten Vereinbarungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Bremen, den 02.10.2013

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, die Freie Hansestadt Bremen.
Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.