Hinweise
zur GEMA:
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Urheberrechte der Komponisten und Künstler. Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden. Diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine Gebühr. Events mit musikalischer Darbietung wie z.B.: Öffentliche Veranstaltungen, Vereins- und Betriebsfeiern etc. sind im Sinne der GEMA anmelde- und gebührenpflichtig.
Diese Gebühren muss der Veranstalter an die GEMA entrichten. Als Veranstalter gilt derjenige, der für die Feier in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich ist und die Feier durch seine Tätigkeit veranlasst hat. Zum GEMA-FAQ
zu Laser & Lichteffekten:
Bei einer Veranstaltung, auf der Showlaser eingesetzt werden, sollte mit größter Sorgfalt darauf geachtet werden, dass kein Gast oder Teilnehmer sein Augenlicht dem Laserstrahl direkt aussetzt. Die teils hohe Intensität des Laserstrahls kann zu Verbrennungen auf der Netzhaut führen, auch wenn der Lidschlussreflex des Betroffenen sofort einsetzt. Eltern haften für Ihre Kinder!
Desweiteren kann die schnelle Abfolge von projizierten Lasermustern bei anfälligen Personen zu epileptischen Anfällen führen - was auch für den Einsatz von Stroboskopen und vielen weiteren Lichteffekten gilt!
zu unseren Preisen:
Damit Sie einen Überblick über die Kosten erhalten, mit denen Sie bei der Entgegennahme von Veranstaltungsdienstleistungen in der Regel zu rechnen haben, finden Sie hier ein Dokument des "Verbandes für professionelle Licht- und Tontechnik".

